Falsche Anrufer betrügen das Opfer, indem sie sagen: „Wir rufen vom Vollstreckungsamt an, zahlen Sie den Schuldner.“
Typisches Szenario
- Anruf (gefälscht)
- „In Ihrem Namen läuft ein Vollstreckungsverfahren“
- „Gefängnis, wenn Sie nicht sofort zahlen“
- Zahlung an die angegebene IBAN
- Geld geht raus
Verwandt Straftaten
- TCK Art.158/1-f Betrug mit Informationssystem
- TCK Art.106 Bedrohung
- TCK Art.157 Betrug
Tatsächlicher Vollstreckungsprozess
- Schriftliche Benachrichtigung
- Papier der Vollzugsbehörde
- Anfrage bei UYAP möglich
- „Zahlung durchführen“ per Telefon
Was das Opfer tun sollte
- Beschwerde bei der Staatsanwaltschaft
- Bankkarte gesperrt
- Echte Schuldenermittlung über UYAP
- Drohungsaufzeichnungen führen
IT- und Betrugsanwalt empfohlen.