Der Zugriff des Kindes auf nicht jugendfreie/unangemessene Inhalte auf dem Familiencomputer kann zu einer Familienverantwortung führen.
Familienverantwortung
- TBK-Artikel 66: Die Familie ist für den durch das Kind verursachten Schaden verantwortlich
- TMK-Artikel 343: Betreuung des Kindes im Rahmen des Sorgerechts
- Fehlende Inhaltsfilterung = Fahrlässigkeit
Inhaltstypen
- Pornografie
- Gewalt
- Soziale Medien für Erwachsene
- Wettseiten
- Gefährliche Herausforderungen
Vorbeugende Maßnahmen
- Familienbildschirm (Kindersicherung)
- Browserfilter
- Altersbeschränkung der Anwendung
- Internetanbieter Inhaltsfilter (Türk Telekom Family Filter)
- Gerätesperrbildschirm
- Nutzungsdauer
Missstände, denen das Kind ausgesetzt ist
- Sexueller Missbrauch (Grooming)
- Cyber-Mobbing
- Finanzieller Schaden (Spiel-)Kosten)
- Sucht
- Trauma
Familie-Kind Vortrag
- Offene Kommunikation ist wichtig
- Aufklären statt verbieten
- Training zur Internetsicherheit
- Altersgerechte Informationen
Rechtliches Verfahren (wenn das Kind ein Opfer ist)
- Staatsanwaltschaft
- Generaldirektion Kinderbetreuung
- Psychologische/pädagogische Unterstützung
- Entschädigung (vom Täter)
Oberster Gerichtshof 14. CD und 4. HD
4. HD akzeptiert, dass elterliche Fahrlässigkeit im Rahmen der „objektiven Haftung“ bewertet werden kann, dass die Haftung jedoch reduziert werden kann, wenn angemessene Vorsichtsmaßnahmen getroffen werden.
Anwalt für Kinderrecht und IT wird empfohlen.