Familiengericht ist ein Fachgericht für Familienangelegenheiten. In bestimmten Provinzen etabliert.
Pflichtbereich
- Scheidung und Unterhalt
- Sorgerecht und persönliche Beziehung
- Familie (Vaterschaft, Adoption)
- Auflösung des Eigentumsrechts
- Häusliche Gewalt (6284)
- Familienwohnsitz (TMK) Artikel 194)
- Sorge
Behörde
- Letzter gemeinsamer Wohnsitz der Ehegatten
- Wohnsitz des beklagten Ehegatten
- Wohnsitz des klagenden Ehegatten (Scheidungsfall)
Wenn es kein Familiengericht gibt
- Das Zivilgericht erster Instanz ist zugelassen
- Es darf kein Familiengericht geben in allen Provinzen
Zuhören von Kindern
- Kinder über 12 Jahren werden angehört
- Seine Meinung wird eingeholt (nicht erzwungen)
- In Anwesenheit des Pädagogen
Pädagoge/Sozialuntersuchung
- Standard bei Familiengerichten
- Bewertung zum Wohle des Kindes
- Hausinspektion (falls vorhanden). erforderlich)
- Entscheidungsunterstützungsbericht
Oberster Gerichtshof 2. HD
2. HD akzeptiert, dass die „Pflicht, dem Kind zuzuhören“ vor dem Familiengericht beachtet werden muss und dass bei Nichtbeachtung die Entscheidung aufgehoben wird.
Anwalt für Familienrecht wird empfohlen.