Smart-Home-Geräte (IoT) sind aufgrund unzureichender Sicherheit anfällig für Angriffe. Viktimisierung kann schwerwiegend sein.
Zielgeräte
- Intelligente Kamera (Ring, Nest)
- Türklingel (Video-Türklingel)
- Intelligenter Lautsprecher (Alexa, Google Home)
- Intelligentes Schloss
- Babyphone
- Intelligenter Kühlschrank
- Reinigungsroboter
Angriffsmethoden
- Standardmäßig verwendet Passwort
- Software-Schwachstellen
- WiFi-Hack
- Server-Hack des Herstellers (großes Datenleck)
Angriffsergebnisse
- Hausüberwachung (Verletzung der Privatsphäre)
- Gesprächsaufzeichnungen stehlen
- Tür aufschließen
- Diebstahl planen
- Bedrohung/Belästigung durch das Baby Überwachung
Verbrechen im Zusammenhang mit Straftaten
- TCK Art. 243 Eingabe in das Informationssystem
- TCK Art. 135 Aufzeichnung personenbezogener Daten
- TCK Art. 134 Verletzung der Privatsphäre des Privatlebens
- TCK Art. 142 Diebstahl (Öffnen der Tür danach)
Prävention
- Änderung des Standardpassworts (kritisch!)
- Softwareaktualisierungen
- WiFi-Sicherheit
- Überwachung von Geräten mit Anomalien
- Keine Verwendung von IoT-Geräten in sensiblen Bereichen (Schlafzimmer usw.)
8. CD und 12. CD des Obersten Gerichtshofs
Gerichte Es wird akzeptiert, dass IoT-Angriffe zusammen mit „Verletzung des Privatlebens + Erwerb personenbezogener Daten“ bewertet werden und dass die Rechte des Opfers darauf geprüft werden Materielle und moralische Entschädigung bleibt vorbehalten.
IT- und KVKK-Anwalt wird empfohlen.