Das Recht auf ein Verfahren innerhalb einer angemessenen Frist ist in Artikel 36 der Verfassung und Artikel 6 der EMRK garantiert. Es handelt sich um eine der am häufigsten verletzten Überschriften in Einzelanträgen an den Verfassungsgerichtshof.
Faktoren bei der Dauerbewertung
- Komplexität des Falles
- Verhalten der Parteien
- Verhalten der Justizbehörden
- Bedeutung des Ausgangs des Falles für den Antragsteller
Typische angemessene Zeitschwellenwerte
- Einfaches Zivilverfahren: 2-3 Jahre
- Komplexes Straf-/Verwaltungsverfahren: 4-6 Jahre
- Mehrstufiges Verfahren: Verstoß über 7-10 Jahre
AYM-Ansatz
Das Verfassungsgericht gewährt durchschnittlich 5.000–30.000 TL immateriellen Schadensersatz in jedem Fall, wenn die angemessene Frist überschritten wird. Der Betrag variiert je nach Dauer, Art der Akte und Ausmaß der Beschwerde.
Anwendung
Nachdem die innerstaatlichen Rechtsmittel ausgeschöpft sind, muss innerhalb von 30 Tagen ein Antrag beim Verfassungsgericht gestellt werden. Das Antragsformular kann vom Verfassungsgericht heruntergeladen werden.