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Einzelantrag beim Verfassungsgericht: Recht auf ein Verfahren innerhalb einer angemessenen Frist (Artikel 36 der Verfassung)

15 Mart 2026 EMRK- und Verfassungsgerichtsantrag 1 dk okuma 52 görüntülenme

Das Recht auf ein Verfahren innerhalb einer angemessenen Frist ist in Artikel 36 der Verfassung und Artikel 6 der EMRK garantiert. Es handelt sich um eine der am häufigsten verletzten Überschriften in Einzelanträgen an den Verfassungsgerichtshof.

Faktoren bei der Dauerbewertung

  • Komplexität des Falles
  • Verhalten der Parteien
  • Verhalten der Justizbehörden
  • Bedeutung des Ausgangs des Falles für den Antragsteller

Typische angemessene Zeitschwellenwerte

  • Einfaches Zivilverfahren: 2-3 Jahre
  • Komplexes Straf-/Verwaltungsverfahren: 4-6 Jahre
  • Mehrstufiges Verfahren: Verstoß über 7-10 Jahre

AYM-Ansatz

Das Verfassungsgericht gewährt durchschnittlich 5.000–30.000 TL immateriellen Schadensersatz in jedem Fall, wenn die angemessene Frist überschritten wird. Der Betrag variiert je nach Dauer, Art der Akte und Ausmaß der Beschwerde.

Anwendung

Nachdem die innerstaatlichen Rechtsmittel ausgeschöpft sind, muss innerhalb von 30 Tagen ein Antrag beim Verfassungsgericht gestellt werden. Das Antragsformular kann vom Verfassungsgericht heruntergeladen werden.

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