Verkehrsregeln und Fehlerbeurteilung unterscheiden sich bei besonderen Straßenbedingungen wie Autobahnen, Tunneln, Rampen und Kurven.
Sonderregeln auf Autobahnen
- Spurfolgen – die linke Spur ist immer verboten
- Das Anhalten in der Mitte der Spur ist verboten
- Geschwindigkeitsbegrenzungen sind hoch (kann 140 km/h betragen)
- Keine Kehrtwende
- Fußgänger/Fahrrad verboten
Im Tunnel
- Beim Vorbeifahren ist das Einschalten der Scheinwerfer Pflicht
- Spurwechsel ist verboten (außer zwischen Tunneln)
- Kehrtwende, Rückwärtsgang ist verboten
- Anhalten mitten auf Standspuren ist verboten
Auf der Rampe/Hügel
- Steigung hat Vorrang
- Das Betätigen der Handbremse ist verboten obligatorisch (Anhalten)
- Es ist verboten, den Motor bergab abzustellen
Bei der Fehlererkennung
- Verkehrszeichen und -zustand
- Geschwindigkeitsbegrenzung
- Beleuchtung, Wetterbedingungen
- Spurverfolgung
Oberster Gerichtshof 17. HD
17. HD geht davon aus, dass bei Unfällen auf Autobahnen und Privatstraßen die Regelung der „den Straßenverhältnissen angemessenen Geschwindigkeit“ besonders wichtig ist und dass bei fehlenden Schildern die Regelgeschwindigkeit zugrunde gelegt wird.
Verantwortung der Straßenverwaltung
Bei Unfällen, die durch Straßeninstandhaltung, Markierung, fehlende Beleuchtung verursacht werden, kann eine vollständige Gerichtsstandsklage gegen die Verwaltung eingereicht werden (60 Tage, Verwaltungsgericht).
Verkehr Anwalt empfohlen.