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Angemessene Dauer und gerichtliche Kontrolle bei Festnahmen im Rahmen des CMK

16 Mart 2026 Gesetzgebung und Entscheidungen des Obersten Gerichtshofs 1 dk okuma 61 görüntülenme

Hauptartikel für detaillierte Informationen: Festnahmemaßnahme (CMK Art. 100).

Zusammenfassung der Festnahmefristen

  • Straftaten im Zuständigkeitsbereich des erstinstanzlichen Strafrechts: 1 Jahr + 6 Monate Verlängerung
  • Im Zuständigkeitsbereich hoher strafrechtlicher Sanktionen Straftaten: 2 Jahre + 3 Jahre Verlängerung
  • Terrorverbrechen: bis zu 7 Jahre

Priorität der gerichtlichen Kontrolle

CMK-Artikel 109 regelt, dass gerichtliche Kontrollmaßnahmen statt einer Festnahme eingesetzt werden sollten. Maßnahmen wie Reiseverbote, Unterschriften, Hausarrest, elektronische Handschellen sollten bevorzugt werden.

Vorgehensweise des Verfassungsgerichtshofs

Der Verfassungsgerichtshof sieht eine über eine angemessene Dauer hinausgehende Inhaftierung als Verletzung des Rechts auf persönliche Freiheit (Art. 19 Verfassung) und spricht Schadensersatz zu.

Die Unterstützung eines Strafverteidigers ist unabdingbar.

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