TMK Artikel 305 ff.: Auch eine Einzelperson kann adoptieren. Die Bedingungen sind jedoch strenger.
Bedingungen
- Über 30 Jahre alt
- Soziale und wirtschaftliche Eignung
- Gesundheitsbericht
- Kein negativer Eintrag im Register
- 18 Altersunterschied zur adoptierten Person
Vorübergehendes Sorgerecht (vor der Adoption)
- Zusammenleben mit dem Kind für 1 Jahr
- Kontrolle der Generaldirektion für Kinderdienste
- Anpassungsbeurteilung
Prozess
- Antrag bei der Provinzdirektion
- Sozialuntersuchungsbericht
- Kind-Matching
- Vorübergehendes Sorgerecht (1 Jahr)
- Entscheidung vor dem Familiengericht
Ergebnisse
- Kind nimmt der Nachname des Adoptierenden
- Erbe
- Das Sorgerecht liegt beim Adoptierenden
- Die Bindung zu den leiblichen Eltern wird getrennt (allgemein)
Oberster Gerichtshof 2. HD
2. HD akzeptiert, dass bei einer Einzeladoption eine Entscheidung getroffen wird, „wenn sicher ist, dass sie im besten Interesse des Kindes ist“ und dass die wirtschaftliche Angemessenheit wichtig ist.
Anwalt für Familienrecht wird empfohlen.