Ein außerehelich geborenes Kind hat nach der Feststellung der Vaterschaft die gleichen Rechte wie ein Kind in der Ehe.
Feststellung der Vaterschaft
- Anerkennung der Mutter (automatisch)
- Anerkennung des Vaters
- Vaterschaftsfall
- DNA-Test
Rechte (nach der Vaterschaft)
- Nachname des Vaters Erhalten
- Unterhaltszahlungen fordern
- Erbin sein
- Sorgerecht (in der Regel gegenüber der Mutter)
- Persönliche Beziehung
Mutterrechte
- Geburtskosten
- 3 Monate Unterhaltsbeihilfe der Mutter
- Mutterschaftsunterhalt (begrenzter Zeitraum)
- Beteiligungsunterhalt für die Kind
Verpflichtungen des Vaters
- Unterhalt (für das Kind)
- Gesundheitskosten
- Bildung
- Vermögensschaden (für die Mutter)
Erbschaft
- Anteil am gesamten Erbe des Vaters als Kind in der Ehe
- Anteil der eigenen Eltern des Vaters Erbschaft
- Schutz reservierter Anteile
Oberster Gerichtshof 2. HD
2. HD geht davon aus, dass ein außereheliches Kind „die gleichen Rechte wie ein eheliches Kind“ hat und dass keine Diskriminierung erfolgen sollte.
Anwalt für Familienrecht wird empfohlen.