TMK Art. 129-133 regelt die Bedingungen und Hindernisse für die Ehe.
Alter (TMK Artikel 124)
- Mann und Frau müssen 17 Jahre alt
- Der Richter kann die Ehe eines Mannes oder einer Frau, die 16 Jahre alt ist, unter außergewöhnlichen Umständen und aus einem sehr wichtigen Grund gestatten.
Psychische Gesundheit (TMK Art. 125)
Wer nicht über die Macht zur Unterscheidung verfügt, kann nicht heiraten.
Zufällig (TMK Art.129)
- Vorgesetzte und Nachkommen (Mutter und Vater und Kind; Großvater und Enkel)
- Geschwister (ein Elternteil, eine Mutter, Vater a)
- Onkel-Neffe, Onkel-Neffe, Tante-Neffe, Tante-Neffe
- Adoptor und seine/ihre Nachkommen
Aktuelle Ehe (TMK-Artikel 130)
Eine verheiratete Person kann nicht wieder heiraten (Polygamieverbot).
Wartezeit (TMK-Artikel 132)
Frau 300 Tage Wartezeit nach der Scheidung.
Sanktion
- Annullierung der Ehe wegen absoluter Nichtigkeit (TMK Art. 145)
- In manchen Fällen (psychische Gesundheit, Verwandtschaft) kann später nicht geklärt werden
Oberster Gerichtshof 2. HD
2. HD akzeptiert, dass das Heiratshindernis aufgrund der Verwandtschaft „absolut und irreparabel“ ist und dass diese Ehe jederzeit annulliert werden kann.
Anwalt für Familienrecht wird empfohlen.