CMK-Artikel 141: Ungerechtfertigte Festnahme, Inhaftierung, Entschädigung ohne Festnahme.
Gründe für die Entschädigung
- Freigesprochene Person
- Inhaftierung über die Höchstdauer hinaus
- Unrechtmäßige Festnahme
- Inhaftierung länger als die Strafe
- Entscheidung wegen Verstoßes gegen das Verfassungsgericht
Anfrage Dauer
- 3 Monate bis zur Rechtskraft der Entscheidung
- In jedem Fall 1 Jahr
Beträge
- Verdienstausfall
- Anwaltshonorar
- Behandlungskosten
- Vermögensschaden
Zuständiges Gericht
- Hohe Straftat Gericht
- Beklagter: Finanzministerium
Oberster Gerichtshof CGK und das Verfassungsgericht
Das Verfassungsgericht und das CGK erkennen an, dass die Länge der Haftdauer, der Beruf des Opfers, die soziale Situation und die psychologischen Auswirkungen für die Höhe der Entschädigung ausschlaggebend sind.
Die Beauftragung eines Straf- und Entschädigungsanwalts wird empfohlen.