Entscheidung zur Vereinheitlichung der Rechtsprechung (İBK) ist die Entscheidung der Großen Generalversammlung des Obersten Berufungsgerichts bzw. der Generalversammlung für Zivil- und Strafrecht, um den Konflikt zwischen den widersprüchlichen Entscheidungen verschiedener Kammern oder Generalversammlungen des Obersten Berufungsgerichts zu lösen.
Verbindlicher Charakter (Artikel 45 des Gesetzes Nr. 2797 des Obersten Gerichtshofs)
DBKs:
- Verbindlich für die Kammern des Obersten Gerichtshofs
- Verbindlich für die Gerichte erster Instanz
- Veröffentlicht im Amtsblatt
Änderung der Rechtsprechung durch İBK
Die IBK bleibt in Kraft, sofern sie nicht durch eine neue IBK ersetzt wird. Die Entscheidung des erstinstanzlichen Gerichts, das seine Entscheidung auf der Grundlage alter Rechtsprechung getroffen hat, wird aufgehoben.
Wichtige IBK-Beispiele
- 1974/1-2 – Erbenabsprache (Erbe mit reserviertem Anteil kann eine Klage einreichen)
- 2014/3 – Anmeldegebühr und unfaire Bedingung in Bank-Verbraucherverträgen
- 2017/8 – Gemeinsames Sorgerecht kann akzeptiert werden
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