TMK-Artikel 182: Kindesunterhalt wird für die Betreuung des sorgeberechtigten Kindes gezahlt.
Berechnungsfaktoren
- Alter des Kindes, Bildung
- Einkommen der Eltern
- Lebensstandard
- Besondere Bedürfnisse des Kindes
Mindestbetrag
- Mindestbetrag pro Kind. (jährlich aktualisiert)
- Bestimmter Mindestlohn
- Keine Obergrenze (proportional zum Einkommen)
Erhöhungsfall
- Jährliche automatische Erhöhung (CPI)
- Zusätzlicher Fall für Einkommenserhöhung/-änderung
- Familiengericht
Folgen von Nichtzahlung
- Eingeschränkte Freiheitsstrafe (bis zu 3 Monate)
- Vollstreckungsverfahren
- Gehaltspfändung (halber Satz)
- Kann zu einer Freiheitsstrafe führen
Oberster Gerichtshof 2. HD und 3. HD
2. HD geht davon aus, dass der Kindesunterhalt von einer Qualität sein sollte, die „den aktuellen Lebensstandard des Kindes“ schützt.
Anwalt für Familienrecht wird empfohlen.