İYUK Artikel 7: Eine Nichtigkeitsklage wird innerhalb von 60 Tagen nach Bekanntgabe der Verwaltungsmaßnahme eingereicht.
Gründe für die Stornierung
- Im Widerspruch zu den Elementen Autorität, Form, Grund, Gegenstand, Zweck
- Im Widerspruch zum Gesetz
- Im Widerspruch zum öffentlichen Interesse
Aufenthalt von Vollstreckung
- Offene Rechtswidrigkeit
- Irreparabler Schaden
- Gericht trifft sofortige Entscheidung
Verfahren
- Klage vor dem Verwaltungsgericht
- Verteidigung der Verwaltung
- Entscheidung (1-2 Jahre)
- Berufung BAM (30 Tage)
- Beschwerde an den Rat von Staat
Staatsrat 10. Kreis
10. Das Ministerium akzeptiert, dass Verwaltungsverfahren einer „objektiven Kontrolle“ unterliegen.
Ein Anwalt für Verwaltungsrecht wird empfohlen.