Gesetz über das öffentliche Beschaffungswesen Nr. 4734: Für Einwände gegen Ausschreibungen wenden Sie sich an die öffentliche Beschaffungsbehörde (Öffentliche Beschaffungsbehörde) und dann an das Gericht.
Einspruchsarten
- Einspruch gegen die Ausschreibung (vor der Ausschreibung)
- Einspruch gegen die Ausschreibungsentscheidung
- Einspruch gegen die Unterzeichnung der Vertrag
ÖFFENTLICHES Verfahren
- ÖFFENTLICHER Antrag innerhalb von 10 Tagen
- 30-tägige Entscheidung des JCC
- Ausschreibungsstopps
Court Road
- 30 Tage ab der JCC-Entscheidung
- Verwaltungsgericht
- Aufschub der Vollstreckung
Typisch Einwände
- Ausschreibungsspezifikationen sind unfair
- Untersagte Unternehmensbeteiligung
- Fehler bei der Angebotsbewertung
- Verwaltungsverstoß
13. Kammer des Staatsrates
13. Das Ministerium beschließt, dass bei Streitigkeiten über öffentliche Vergaben die Grundsätze von „Transparenz + fairer Wettbewerb“ zu beachten sind.
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