Persönlichkeitsrechte sind Rechte, die die Person als Ganzes als Mensch schützen. Dies ist in der TMK-Kunst geregelt. 23-25.
Umfang der Persönlichkeitsrechte
- Leben, Gesundheit, körperliche Unversehrtheit
- Ehre, Würde, Ruf
- Privatleben und Geheimnis
- Vorname, Nachname
- Bild und Bild
- Gedanken- und Glaubensfreiheit
Schutzfälle (TMK Art. 25)
- Fall zur Verhinderung des Angriffs: Wenn die Gefahr eines Angriffs besteht
- Fall zur Beendigung des Angriffs: Wenn der Angriff weiterhin andauert)
Vorsichtsmaßnahme
Während des Angriffs kann das Gericht über sofortige Vorsichtsmaßnahmen entscheiden.
Oberster Gerichtshof HGK
HGK erklärte, dass das Element der „Rechtswidrigkeit“ des Angriffs auf Persönlichkeitsrechte wichtig sei, andere Rechte wie Pressefreiheit und freie Meinungsäußerung jedoch abgewogen werden sollten.
Juristische Personen
Juristische Personen haben auch das Recht, Schutz des Ansehens (Titel, Marke) und der Persönlichkeitsrechte in Bezug auf ihren Tätigkeitsbereich zu verlangen.
Rechtsanwalt für Zivilrecht wird empfohlen.