Die Steuergesetzgebung für Kryptowährungen wird in der Türkei immer klarer. Regelmäßige Aktualisierungen sollten überwacht werden.
Einzelanleger
- Kontinuierlicher Kauf und Verkauf: kommerzielles Einkommen (Einkommensteuer)
- Einmalig: Kapitalgewinn (Einkommensteuer)
- Bergbau: landwirtschaftliches/industrielles Einkommen
Unternehmen
- Körperschaftssteuer
- Mehrwertsteuer (Dienstleistung) in ihrer Darstellung)
- Quellensteuer Steuern
KVHS (Crypto Asset Service Provider)
- CMB-Lizenz obligatorisch (nach 2025)
- Mindestkapital
- MASAK-Konformität
- Kundenidentifikation
Deklarationspflicht
- Jährliche Einkommenserklärung
- Vermögenswerte in Fremdwährungen müssen ebenfalls deklariert werden bezahlt
- Ansonsten Steuerstrafe + Zinsen
Anfrage des Finanzamts
- Das Finanzamt erhält Informationen über MASAK
- Inländische Börsen teilen Daten
- Der Informationsaustausch für das Ausland (Binance, Coinbase) ist (noch) begrenzt
Oberster Gerichtshof/Rat
Rat 4. Das Ministerium akzeptiert, dass Kryptowährungstransaktionen einen Status darstellen „steuerpflichtiges Einkommen“, und wenn es nicht deklariert wird, wird eine Steuerstrafe verhängt.
Praktische Empfehlungen
- Aufzeichnungen des Transaktionsverlaufs führen
- Jährliche Erklärung bei einem Steuerberater
- Ausländische Vermögenswerte nicht vergessen
- Masak-Grenzwerte kennen
Anwalt für Steuer- und Kryptorecht empfohlen.