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Kryptowährungssteuer: Türkische Gesetzgebung

27 Nisan 2026 Künstliche Intelligenz und Web3-Recht 1 dk okuma 47 görüntülenme

Die Steuergesetzgebung für Kryptowährungen wird in der Türkei immer klarer. Regelmäßige Aktualisierungen sollten überwacht werden.

Einzelanleger

  • Kontinuierlicher Kauf und Verkauf: kommerzielles Einkommen (Einkommensteuer)
  • Einmalig: Kapitalgewinn (Einkommensteuer)
  • Bergbau: landwirtschaftliches/industrielles Einkommen

Unternehmen

  • Körperschaftssteuer
  • Mehrwertsteuer (Dienstleistung) in ihrer Darstellung)
  • Quellensteuer Steuern

KVHS (Crypto Asset Service Provider)

  • CMB-Lizenz obligatorisch (nach 2025)
  • Mindestkapital
  • MASAK-Konformität
  • Kundenidentifikation

Deklarationspflicht

  • Jährliche Einkommenserklärung
  • Vermögenswerte in Fremdwährungen müssen ebenfalls deklariert werden bezahlt
  • Ansonsten Steuerstrafe + Zinsen

Anfrage des Finanzamts

  • Das Finanzamt erhält Informationen über MASAK
  • Inländische Börsen teilen Daten
  • Der Informationsaustausch für das Ausland (Binance, Coinbase) ist (noch) begrenzt

Oberster Gerichtshof/Rat

Rat 4. Das Ministerium akzeptiert, dass Kryptowährungstransaktionen einen Status darstellen „steuerpflichtiges Einkommen“, und wenn es nicht deklariert wird, wird eine Steuerstrafe verhängt.

Praktische Empfehlungen

  • Aufzeichnungen des Transaktionsverlaufs führen
  • Jährliche Erklärung bei einem Steuerberater
  • Ausländische Vermögenswerte nicht vergessen
  • Masak-Grenzwerte kennen

Anwalt für Steuer- und Kryptorecht empfohlen.

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