Beleidigungen, virtuelle Angriffe und sexuelle Belästigungsvorfälle auf Metaverse-Plattformen nehmen zu. Die rechtlichen Rahmenbedingungen entwickeln sich.
Ereignisse
- Beleidigung per Avatar
- Virtuelle sexuelle Belästigung (personalisiert)
- Virtueller Angriff / Einschüchterung
- Kindesmissbrauch (via Avatar)
- Verletzung von Persönlichkeitsrechten (Avatar-Design)
Rechtliche Beurteilung
- TCK Art.125 Beleidigung (Beleidigung) Inhaltsnachricht)
- TCK Artikel 105 sexuelle Belästigung (virtuelle Intervention)
- TCK Artikel 103 Kindesmissbrauch (Grooming per Avatar)
- TCK Artikel 123 Angriff auf Persönlichkeitsrechte
- TBK Artikel 49 immaterieller Schaden
Haftung der Plattform
- Qualifikation „Vermittler“. (5651 Artikel 5)
- Verpflichtung zur Entfernung von Inhalten nach Benachrichtigung der Entschädigung
Overseas Approach
- Großbritannien: Erster Metaverse-Fall wegen sexueller Belästigung 2022
- USA: Meta (Facebook) hat Sicherheitsfunktionen hinzugefügt
- EU AI Act: Haftung gegenüber Vermittlungsplattformen
Praktische Ratschläge
- Beschränken Sie die Personalisierung im Avatar-Design
- Seien Sie vorsichtig mit Fremden im Voice-Chat. Seien Sie vorsichtig
- Überwachen Sie die Nutzung von Metaverse durch Kinder
- Sofortige Registrierung + Beschwerde, wenn ein Vorfall auftritt
Ein Anwalt für Metaverse und IT-Recht wird empfohlen.