Der Zugang von Kindern zu sozialen Medien, Spielen und dem Internet ist Gegenstand sowohl rechtlicher als auch ethischer Debatten.
Altersgrenzen für soziale Medien
- Instagram: 13
- TikTok: 13
- Facebook: 13
- WhatsApp: 13 (16 in der EU)
- Snapchat: 13
- YouTube: 13 (zum Öffnen eines Kanals)
KVKK und DSGVO
- für Personen unter 13 Jahren ist eine sorgeberechtigte Erlaubnis erforderlich
- Ein „reifes Kind“ zwischen 13 und 18 Jahren – Genehmigung ist erforderlich
- Altersüberprüfungsmechanismen sind schwach
Familienverantwortung
- Überwachung des Kindes online Aktivität
- Familienbildschirm (Kindersicherung)
- Schutz vor sexuellen Inhalten
- Schutz vor Cybermobbing
Schulcomputer
- Inhaltsfilterung ist obligatorisch (5651)
- Persönliche Kommunikation des Schülers ist vertraulich
- Nutzung unter Aufsicht des Lehrers
Kind Viktimisierung
- Sexueller Missbrauch (Grooming)
- Cyber-Mobbing
- Sucht
- Leaking personenbezogener Daten
- Finanzieller Schaden (In-Game-Shopping)
Familienverantwortung (TBK-Artikel 66)
- Familie ist für den durch das Kind verursachten Schaden verantwortlich
- Online-Shopping, Beleidigung, Urheberrechtsverletzung
Kinderrecht und KVKK-Anwalt empfohlen.