Obwohl die Verwendung von Open-Source-Software üblich ist, werden Lizenzverpflichtungen oft übersehen.
Gemeinsame Lizenzen
- MIT: Die flexibelste, kommerzielle Nutzungserlaubnis, Namensnennung ist ausreichend
- Apache 2.0: MIT-ähnlich + Patentschutz
- GPL v3: „Copyleft“ – abgeleitete Arbeiten sind ebenfalls Open Source obligatorisch
- LGPL: Erweichte Version der GPL (für Bibliothek)
- BSD: MIT-ähnlich
- AGPL: SaaS-Version der GPL
GPL Copyleft
- Jeder mit GPL-Code kombinierte Code wird zur GPL
- Verwendung von GPL in kommerzieller Software → Verpflichtung, die gesamte Software offen zu machen Quelle
- Administratoren müssen sich bewusst sein
Konsequenzen von Verstößen
- Urheberrechtsverletzung (FSEK)
- Entschädigung (große Klagen in den USA)
- Schließungsantrag
- Imageschaden
Anwendbarkeit des türkischen Rechts
- Eine Lizenz ist eine Art Vertrag (TBK)
- Strafrechtliche Haftung für FSEK-Verstöße
- Der Oberste Gerichtshof verfügt noch nicht über umfassende Open-Source-Rechtsprechung
Was Unternehmen tun sollten
- Alle Abhängigkeiten beachten
- SBOM (Software Bill of Materials) vorbereiten
- Lizenzscan-Tools (FOSSology, Snyk)
- Siehe GPL getrennt von kommerzieller Software halten
- Lizenzierungsrichtlinie festlegen
KI und Open Source
- Wenn das KI-Modell Open Source ist, wird eine Lizenz angewendet
- Modelle wie Llama, Mistral unterliegen einer besonderen Lizenz
- Urheberrechtsproblem bei Schulungsdaten (separate Diskussion)
Anwalt für Software- und geistiges Eigentumsrecht empfohlen.