Cyberkriminalität ist in der Regel grenzüberschreitender Natur. Die Festnahme des ausländischen Angreifers und seine Auslieferung an die Türkei ist ein komplexer Prozess.
Ermittlungsphasen
- Kriminalitätsbildung durch die türkische Staatsanwaltschaft
- Identifizierung des Angeklagten
- Korrespondenz mit dem Land, in dem sich der Angeklagte befindet
- Auslieferungsantrag
- Gerichtsentscheidung dieses Landes
- Auslieferungsverfahren
International Zusammenarbeit
- Interpol (Global)
- Europol (Europa)
- FBI (USA)
- Cybercrime-Übereinkommen (Budapest-Übereinkommen 2001)
Türkiye-Abkommen
- Bilaterale Auslieferungsabkommen
- Auslieferungsübereinkommen des Europarates
- Justiz Zusammenarbeit
Situationen, die nicht ausgeliefert werden
- Politische Kriminalität
- Gefahr der Todesstrafe
- Gefahr der Folter
- Staatsbürgerschaft (diejenigen, die ihre eigenen Staatsbürger nicht ausliefern – Türkei und viele Länder)
Hindernis für die türkische Staatsbürgerschaft
- Artikel 38 der türkischen Verfassung: Auslieferung türkischer Staatsbürger
- Wenn davon ausgegangen wird, dass die Straftat in der Türkei begangen wurde, wird sie hier verhandelt
- Für die im Ausland begangene Straftat Artikel 10 ff. des TCK.
Praktische Probleme
- Lange Prozesse (Jahre)
- Bürokratie
- Keine Vereinbarung mit einigen Ländern (Russland, China)
- Digitale Beweise können ändern
Oberster Gerichtshof 16. CD
16. CD geht davon aus, dass „Rechtshilfe“ und „Beweisintegrität“ in Fällen internationaler Cyberkriminalität von entscheidender Bedeutung sind und dass digitale Beweise korrekt gesammelt werden müssen.
Anwalt für Informatik und internationales Strafrecht wird empfohlen.