Nach dem Cambridge-Analytica-Skandal wird die Datenethik im politischen Marketing strenger reguliert.
Microtargeting
- Wählerprofilierung
- Gezielte Werbung (Facebook, Google)
- Verhaltensvorhersage
- Überzeugungsmodell
KVKK-Ansatz
- Politische Meinung = besondere Qualität Daten (KVKK Artikel 6)
- Für die Verarbeitung ist eine ausdrückliche Einwilligung erforderlich
- Zusätzliche Beleuchtung für Profiling
- Die Übermittlung ins Ausland ist begrenzt
YSK-Regeln
- Sendeverbote vor der Wahl
- Chancengleichheit unter den Kandidaten
- Transparenz der Mittelquellen
- Grenze für übermäßige Werbeausgaben
Social Media Plattformen
- Kennzeichnung politischer Werbung
- Transparenz „Wer hat bezahlt“
- Offenlegung von Targeting-Daten
- Bot-Erkennung
Beleidigungen
- Unerlaubte Datenerfassung
- Irreführende Werbung
- Rufmord
- Botnet-Angriff
EU Vorschriften
- Gesetz über digitale Dienste
- DSGVO
- KI-Gesetz (deepfake)
- Europäischer Aktionsplan für Demokratie
Transparenzanforderungen
- Wer ist der Werbetreibende?
- Nach welchen Kriterien wird er angesprochen?
- Wie viel wird ausgegeben?
- Welche Botschaft an wen? gehen?
Ansatz des KVKK-Vorstands
Der KVKK-Vorstand wendet eine „strenge Kontrolle“ bei der Verarbeitung von Wählerdaten politischer Parteien und Kandidaten an und verhängt hohe Verwaltungsstrafen im Falle einer unbefugten Verarbeitung.
Anwalt für KVKK und politisches Recht wird empfohlen.