Der Diebstahl von Social-Media-Konten ist eine der Cyberkriminalität, die in den letzten Jahren weit verbreitet ist. TCK Artikel 243 (Eingabe in das Informationssystem) und wenn die Bedingungen erfüllt sind, können TCK Artikel 245 (Bank-/Kreditkartenkriminalität) und Artikel 158/1-f (Betrug über Informationssysteme) angewendet werden.
Methoden zum Kontodiebstahl
- Phishing (Phishing-E-Mail/Site)
- SIM Tausch (Nummernübertragung vom Betreiber)
- Brute Force (Passwortversuche)
- Passwortabgleich aus geleakten Datenbanken
- Herunterladen einer gefälschten Anwendung (Malware)
Was das Opfer tun sollte
- Beschweren Sie sich bei der Plattform über „Konto gestohlen“ (Instagram: account/recover; Facebook: m/cp)
- Ändern die mit dem Konto verknüpfte E-Mail-Adresse und Telefonnummer
- Schließen Sie alle autorisierten Sitzungen
- Aktivieren Sie 2FA
- Benachrichtigen Sie Ihre Angehörigen (es können gefälschte Nachrichten gesendet werden)
- Erstatten Sie Strafanzeige bei der Staatsanwaltschaft
- Wenn das Bankpasswort gleich ist, ändern Sie es sofort
SIM-Swap-Prävention
- Haben Sie ein „Zusätzliches Sicherheitspasswort“, das von Ihrem Betreiber definiert wird
- Verwenden Sie anwendungsbasiertes 2FA, nicht per SMS (Google Authenticator)
Supreme Court 8. CD
8. CD akzeptiert, dass der Diebstahl eines Social-Media-Kontos TCK-Artikel 243/1 das Verbrechen des Einbruchs in das Informationssystem darstellen kann und dass das Teilen von Nachrichten/Inhalten, die dem Opfer über das Konto schaden, TCK-Artikel 158/1-f Betrug oder TCK-Artikel 125 Beleidigungsdelikte darstellen kann.
Anwalt für Computerkriminalität wird empfohlen.