Klage mit vollständiger Gerichtsbarkeit ist eine Art Verwaltungsklage, bei der die Person, die durch die Transaktion, Handlung oder Fahrlässigkeit der Verwaltung Schaden erlitten hat, Schadensersatz verlangt. Dies ist im IYUK-Artikel 2/1-b geregelt.
Haftung der Verwaltung
- Leistungsmangel: Verspätete, unvollständige oder fehlerhafte Leistungserbringung
- Perfekte Haftung: Gefahrenhaftung, Opferausgleich
- Verwaltungsfahrlässigkeit nach Naturkatastrophen
Typisch Szenarien
- Verkehrsunfälle aufgrund von Wartungsfehlern
- Fehlerhafte Beschlagnahme/Festnahme
- Krankenhausverwaltungsdefekt (öffentliches Krankenhaus)
- Ampeln funktionieren nicht
- Polizeigewalt
Verfahren
- Schriftlicher Antrag an die Verwaltung (stillschweigende Ablehnung, wenn die Verwaltung nicht innerhalb von 60 Minuten eine Entscheidung trifft). Tage)
- Klage vor dem Verwaltungsgericht (60 Tage in)
- Expertenbericht
- Entscheidung
- Berufung – Regionales Verwaltungsgericht
- Berufung – Staatsrat
Ansatz des Staatsrats
Der Staatsrat geht davon aus, dass konkretes Verwaltungsverschulden wegen Dienstleistungsmängeln auf der Grundlage des „Kriteriums des angemessenen Verhaltens“ beurteilt wird und von beurteilt wird Vergleich mit den Möglichkeiten der Verwaltung.
Die Unterstützung durch einen Anwalt für Verwaltungsrecht wird empfohlen.