Personen, die in der Türkei einen Führerschein machen möchten, müssen eine Ausbildung in einer MEB-anerkannten Fahrschule absolvieren.
Ausbildungszeiträume (Klasse B)
- Verkehrsunterricht: 18 Stunden
- Erste Hilfe: 8 Stunden
- Motor: 18 Stunden
- Lenkung: 30 Stunden
- Gesamt: ~74 Stunden (Durchschnitt). 6-8 Stunden). Woche)
Prüfungsarten
- Schriftliche Prüfung (MEB)
- Fahrprüfung (angewendet)
Nicht bestandene Prüfung
- Schriftlich: Wiederholungsprüfungsgebühr
- Fahren: Rückmeldepflicht für den Kurs, wenn zum dritten Mal nicht bestanden
Kurs Vertrag
- Der Vertrag muss schriftlich erfolgen
- Schulungszeiten, Gebühren sind klar
- Rücktrittsrecht (TKHK Artikel 50): 14 Tage vor Kursbeginn
Haftung des Kurses
- Schlechte Qualität der Ausbildung → Verbraucherschlichtungsstelle
- Gefälschte Schulung/Prüfung (nicht unterschreiben des Bildes etc.) → Strafanzeige
- Fahrzeugschaden während der Fahrausbildung → Verantwortung des Kurses
Unfall beim Fahren
Der Kursinhaber ist für den Unfall verantwortlich, den der Student in Anwesenheit des Dozenten verursacht (TBK-Artikel 66). Der Ausbilder muss qualifiziert sein.
Oberster Gerichtshof 13. HD
13. HD akzeptiert, dass die durch den Kurs angebotene Ausbildung von „ausreichender Qualität“ sein muss, dass ein Versagen nicht allein als Verschulden des Studenten angesehen werden kann und dass bei Verletzung der Sorgfaltspflicht durch den Kurs eine teilweise Rückerstattung beantragt werden kann.
Anwalt für Verbraucher-/Bildungsrecht wird empfohlen.