İçeriğe geç
AC

Lange Haft: Entschädigung durch Verfassungsgericht und EGMR

12 Mayıs 2026 EMRK- und Verfassungsgerichtsantrag 1 dk okuma 52 görüntülenme

Langfristige Inhaftierung kann einen Verstoß gegen Artikel 19 der Verfassung + Artikel 5 EMRK darstellen.

Erkennung eines Verstoßes

  • Unangemessene Haftdauer
  • Unzureichende Begründung
  • Unterlassene Bewertung alternativer Maßnahmen
  • Nichtumsetzung der gerichtlichen Kontrolle

Verfassungsgericht Verfahren

  1. Einzelperson während die Haft andauert
  2. Sofortige Überprüfung durch das Verfassungsgericht
  3. Feststellung eines Verstoßes
  4. Freilassung + Entschädigung

CMK Art.141 Entschädigung

  • Ungerechtfertigte Inhaftierung
  • Extreme Zeitspanne
  • Nach dem Freispruch
  • Staat zahlt

EMRK

  • Nachdem das innerstaatliche Recht + das Verfassungsgericht 4 Monate lang ausgeschöpft ist
  • Die Türkei entscheidet sich häufig gegen
  • Entschädigung (normalerweise in Euro)

Ansatz des Verfassungsgerichts und des EGMR

Das Verfassungsgericht und der EGMR gehen stets davon aus, dass die Inhaftierung eine „außergewöhnliche Maßnahme“ ist und dass es Alternativen geben sollte bewertet werden.

Straf- und Menschenrechtsanwalt empfohlen.

Telif bildirimi Bu içerik ve tüm bağlantılı soru-cevap metinleri 5846 sayılı FSEK kapsamında korunmaktadır. İzinsiz kopyalama, çoğaltma, yayımlama, yeniden işleme, toplu veri çekimi veya ticari kullanım yasaktır; ihlal halinde hukuki ve cezai yollara başvurulur.

Hukuki destek arıyorsanız

Bu konuda profesyonel hukuki destek için Aycan Ceylan Avukatlık Bürosu olarak yanınızdayız.

Görüşme Planla