Juristische Person ist eine gesetzlich anerkannte Person oder Vermögensgruppe. Dies ist in TMK Art. 47-100 geregelt.
Arten juristischer Personen
- Vereinigungen (TMK Art. 56-100, Vereinsgesetz Nr. 5253)
- Stiftungen (TMK Art. 101-117, Stiftungsgesetz Nr. 5737)
- Gesellschaften (TTK)
- Genossenschaften
- Öffentliche juristische Personen (Land, Gemeinde)
Erwerb der Rechtsträgerschaft
- Verbände: Durch Gründungsanzeige
- Gründungen: Durch Gerichtsbeschluss und Eintragung ins Register
- Gesellschaften: Durch Eintragung ins Handelsregister
Rechte der Rechtspersönlichkeit
Rechtsträger Unternehmen können alle Rechte haben, mit Ausnahme spezifischer Rechte für Menschen wie Geschlecht, Alter, Verwandtschaft (Art. 48 TMK).
Organe
- Generalversammlung: Das höchste Entscheidungsgremium
- Management: Tägliche Angelegenheiten
- Revision: Buchhaltung Kontrolle
Ablauf
- Ablauf
- Erreichung des Ziels oder Einsicht, dass es nicht erreicht werden kann
- Beschluss der Generalversammlung
- Gerichtsbeschluss (gesetzwidrig/moralisch)
Zivilrechtsanwalt Die Unterstützung durch einen Anwalt für Zivilrecht wird empfohlen.