Steuerverlust versteht man, dass die Steuer nicht rechtzeitig oder unvollständig abgegrenzt wird, weil der Steuerzahler oder die verantwortliche Person ihren Steuerpflichten nicht rechtzeitig oder unvollständig nachkommt (Steuerverfahrensgesetz Nr. 213 Art. 341). Im Falle eines Steuerverlustes wird dem Steuerpflichtigen eine Steuerverluststrafe auferlegt (Art. 344 VUK).
Was ist ein Steuerverlust?
Steuerverlust entsteht in folgenden Fällen:
- Steuern wurden nicht rechtzeitig erhoben
- Unvollständige Steuerabgrenzung
- Ungerechtfertigte Steuerrückerstattung
Der Steuerzahler macht unvollständige Erklärungen zu Einkommens-, Körperschafts-, Mehrwertsteuer-, SCT- und anderen Steuern, macht sie überhaupt nicht oder macht sie nach dem Fälligkeitsdatum; Die Ausstellung/Verwendung gefälschter oder irreführender Dokumente führt zu Steuerverlusten.
Steuerverluststrafe – Berechnung (VUK Art. 344)
Die Steuerverluststrafe beträgt ein Vielfaches des Steuerverlusts. Mit anderen Worten: Bei einem Steuerverlust von 100.000 TL wird eine Strafe von 100.000 TL verhängt.
Verdreifachung der Strafe
Wenn der Steuerverlust durch eine der in Artikel 359 VUK aufgeführten Schmuggelhandlungen verursacht wird, wird die Strafe dreimal verhängt:
- Bücher und Dokumente fälschen oder verstecken
- Fälschung oder Verwendung gefälschter Dokumente
- Dokumente erstellen oder verwenden, die inhaltlich irreführend sind
- Vernichtung von Büchern, Aufzeichnungen und Dokumenten
Halbierung der Strafe
Falls der Steuerzahler spontan eine Steuerprüfung beantragt und die anfallende Steuer und Strafe innerhalb von 30 Tagen bezahlt, wird die Strafe in Höhe von der Hälfte verhängt (Art. 371 VUK – Reue und Berichtigung).
Reue und Korrektur (VUK Art. 371)
Wenn der Steuerzahler mit seiner/ihrer Zustimmung die Verwaltung über die Handlungen informiert, die zu Steuerverlusten führen, und die fehlenden Steuern zahlt, bevor die Untersuchung beginnt, wird keine Strafe für Steuerverluste verhängt; Es wird nur eine Verspätungsgebühr berechnet. Bedauernswerte:
Schlichtung (TPL-Zusatzartikel 1-11)
Bevor Sie eine Klage gegen Steuerverluststrafen einreichen, kann eine Schlichtung beantragt werden. Im Kompromiss wird die Höhe der Steuer und Strafe von den Parteien ausgehandelt; Kommt es zu einer Einigung, kann der vereinbarte Betrag nicht Gegenstand einer Klage sein.
Arten von Kompromissen
- Abstimmung vor der Veranlagung:Bevor der Steuerprüfungsbericht erstellt wird
- Abstimmung nach der Beurteilung:Nach Ausstellung des Beurteilungsbescheids (Antrag innerhalb von 15 Tagen)
Strafminderung (VUK Art. 376)
Wenn der Steuerzahler es aufgibt, eine Klage einzureichen und die Steuer und die Strafe innerhalb von 30 Tagen nach Zustellung des Steuer-/Strafbescheids zahlt:
- 50 % Rabatt auf Steuerverluststrafen
- 25 % Rabatt bei wiederholtem Verstoß
Wenn auf den Einspruch gegen die ursprüngliche Steuer nicht verzichtet wurde, wird die Ermäßigung nur auf die Strafe angewendet.
Fall vor dem Finanzgericht
Zeit, eine Klage einzureichen
Gegen den Steuerverlustbescheid wird innerhalb von 30 Tagen nach der Bekanntgabe eine Löschungsklage beim Finanzgericht eingereicht (İYUK Art. 7).
Auswirkungen des Falles
Mit der Einreichung einer Klage beim Finanzgericht wird die Erhebung automatisch eingestellt (IYUK Art. 27/4). Wird jedoch der Antrag auf Aussetzung der Vollstreckung abgelehnt oder eine Bürgschaft beantragt, ändert sich die Situation.
Gründe für die Stornierung
1) Formverletzungen
- Falsche Angaben zum Steuerzahler in der Mitteilung
- Falsche Anzeige der Steuerart
- Falsche Angabe der Steuerzeiträume
- Unregelmäßige Benachrichtigung
- Ungerechtfertigt/ungenügend begründet
2) Sachliche Gründe
- Es ist tatsächlich kein Steuerverlust entstanden
- Die Steuer wurde von einem anderen Steuerzahler bezahlt
- Ungenaue Bestimmung der Steuerbemessungsgrundlage bei der Steuerveranlagung von Amts wegen
- Eine Dokumentenprüfung ist bei falschen/irreführenden Dokumentenbehauptungen ungerechtfertigt
- Ablauf der Verjährungsfrist (Art. 114 VUK – die Verjährungsfrist beträgt 5 Jahre)
- Steuerschuld an die falsche Person weiterleiten
3) Strafkontoverletzungen
- Berechnung der Strafe zum falschen Satz (wenn die Bedingungen des VUK-Artikels 359 für die dreifache Strafe nicht erfüllt sind)
- Verhängung der vollen Vertragsstrafe trotz Ausübung des Skontorechts
- Bestrafung trotz Erfüllung der Reuebedingungen
Gerichtsstand und zuständiges Gericht
- Bevollmächtigter: Finanzgericht.
- Behörde: Das Gericht, bei dem sich das Finanzamt befindet, das die Steuern festlegt und anfällt (İYUK Art. 37).
Rechtsbehelfe
- Beschwerde: Landesverwaltungsgericht innerhalb von 30 Tagen nach Bekanntgabe der Entscheidung des Finanzgerichts.
- Einspruch: Einspruch beim Staatsrat in begrenzten Fällen gemäß Art. 46-47 des İYUK.
Verjährungsfrist für Inkasso
Für die Einziehung der Steuerverluststrafe gilt eine fünfjährige Verjährungsfrist gemäß Artikel 102 des Gesetzes über öffentliche Forderungen Nr. 6183. Diese Frist beginnt mit dem Beginn des Kalenderjahrs, das auf die endgültige Entscheidung folgt.