Das Stehlen des WLAN-Passworts Ihres Nachbarn und dessen unerlaubte Verwendung ist ein Verbrechen gemäß TCK-Artikel 243-244.
Angriffsmethoden
- Ausnutzen von WPS-Schwachstellen
- Brute Force (Versuch und Irrtum)
- WiFi-Handshake-Erfassung + Offline-Lösung
- Social Engineering (Passwortfreigabe)
- Öffentlich WiFi Man-in-the-Middle
Verwandte Straftaten
- TCK Art.243 Einbruch in das Informationssystem (1-2 Jahre)
- TCK Art.244 Blockierung/Beschädigung des Systems
- Unerlaubte Internetnutzung = zusätzlicher finanzieller Schaden
Folgen
- Die Internetquote des WiFi-Besitzers beträgt erschöpft
- Langsame Verbindung
- Straftaten, die im Namen des Eigentümers begangen wurden (rechtliche Haftung)
- Risiko von Datendiebstahl
Haftung des WLAN-Eigentümers
- Bei Straftaten, die über unverschlüsseltes/schwach verschlüsseltes WLAN begangen werden, kann der WiFi-Eigentümer als Verdächtiger angesehen werden
- 5651 m.7 Pflichten des öffentlichen Nutzungsanbieters
- Protokoll Aufbewahrung
Prävention
- Starkes WPA3-Passwort
- Modem-Standardpasswortänderung
- WPS-Abschaltung
- Erstellen eines Gastnetzwerks
- Verfolgung verbundener Geräte
Oberster Gerichtshof 8. CD
8. CD akzeptiert, dass die unbefugte WLAN-Nutzung, selbst wenn es sich um einen geringfügigen Verstoß handelt, ein Verbrechen des Eingriffs in das Informationssystem darstellt und dass eine fortgesetzte Nutzung schwere Strafen nach sich ziehen kann.