Leider wird künstliche Intelligenz auch bei Kindesmissbrauch eingesetzt. KI-generiertes CSAM (Child Sexual Abuse Material) ist weltweit ein ernstes Problem.
Bedrohungsarten
- KI-generiertes CSAM (Deepfake-Kinderpornografie)
- Pflege mit KI-Chatbot
- Missbrauch in Spielen mit Kinder-Avataren
- KI-generierte Fake-Profile in sozialen Medien
Türkisch Gesetz
- TCK Artikel 103: Sexueller Missbrauch von Kindern (8–15 Jahre)
- TCK Artikel 226/3: Obszönes Material für Kinder (5–10 Jahre)
- TCK Artikel 226/4: Besitz ist ebenfalls ein Verbrechen
- 5651 Artikel 8: Katalogverbrechen (sofortiger Zugriff). Blockierung)
Deepfake CSAM
- Kriminalität, auch wenn es kein echtes Kind gibt
- Der Begriff „virtuell“ ist kein Grund für einen Rabatt
- Produktion/Verbreitung/Besitz ist ein Verbrechen
- Wenn es im Internet ist internationale Strafverfolgung
KI Chatbot Grooming
- Wenn KI Chatbot sendet sexuelle Nachrichten an ein Kind: TCK Art. 103 Grooming
- Verantwortung des Entwicklers
- Wenn der Sicherheitsfilter nicht ausreicht
Präventive Maßnahmen
- Familien-Internetnutzungskontrolle
- Altersüberprüfungsmechanismen
- Inhaltsfilterung
- Bildung für das Kind
Beschwerde Wege
- EGM-Abteilung für Cyberkriminalität
- Zivilstaatsanwaltschaft
- BTK-Mitteilung
- NCMEC (international)
- Interpol
Oberster Gerichtshof 14. CD
14. CD geht davon aus, dass es bei Kindesmissbrauchsdelikten keine „real-virtuelle Unterscheidung“ gibt und dass KI-generierte Inhalte wie Deepfakes mit der gleichen Härte bestraft werden.
Anwalt für Kinderrecht und Cyberkriminalität wird empfohlen.