Wenn das im Personenstandsregister angegebene Alter unangemessen ist, kann ein Antrag auf Alterskorrektur gestellt werden.
Kläger
- Die Person selbst (wenn sie volljährig ist)
- Gesetzlicher Vertreter (bei Minderjährigen)
Beklagter
- Standesamt
- Staatsanwalt (Staatsanwalt) Leistung)
Unter welchen Umständen?
- Geburtsdatum falsch erfasst
- Medizinischer/biologischer Status variiert
- Unterschiedliche Bedingungen wie Ausbildung, Militärdienst
Beweise
- Ärztliches Gutachten (Knochenalter, zahnärztliche Untersuchung – Forensic Medicine Institute)
- Schulunterlagen
- Sozialversicherung Akten
- Zeugenaussagen
Prozess
- Zivilgericht erster Instanz
- Gutachten (ATK)
- Zeugenvernehmung
- Entscheidung
- Anmeldung beim Standesamt
Oberster Gerichtshof 18. HD
18. HD gibt an, dass die Alterskorrektur eine „außergewöhnliche“ Institution sei, dass sie durch konkrete Beweise nachgewiesen werden müsse und dass eine Entscheidung nicht aufgrund einer bloßen Behauptung getroffen werden könne.
Ein Anwalt für Zivilrecht wird empfohlen.