Verjährung ist die gesetzlich vorgeschriebene Frist für die Ausübung von Rechten. Wird die Frist versäumt, kann das Recht nicht ausgeübt werden.
TBK (Schulden) Verjährungsfrist
- Allgemeine Verjährungsfrist: 10 Jahre (TBK Art. 146)
- Miete, Zinsen, andere periodische Forderungen aus dem Vertrag: 5 Jahre (Art. 147)
- Delikt: 2 Jahre vor Kenntnis des Schadens und auf jeden Fall der Täter. 10 Jahre (Art. 72)
- Ungerechtfertigte Bereicherung: 2 Jahre/10 Jahre (Art. 82)
- Verkehrsunfallentschädigung: 2 Jahre/10 Jahre
TMK (Zivil) Verjährungsfrist
- Erbschaftsteilung: 10 Jahre
- Aufhebung des Testaments: 1 Jahr/10 Jahr
- Tenkis: 1 Jahr/10 Jahre
- Sortierwechsel: kein Zeitraum
- Auflösung des Eigentumsregimes: 10 Jahre
Verjährungsfrist von TTK (Handel)
- Gewerblicher Verkauf: 6 Monate (Schande), 2 Jahre (allgemein)
- Absage der Generalversammlung: 3 Monate
- Vorlage Scheck/Rechnung Laufzeit: Scheck 10 Tage, Kaution 3 Jahre
- Versicherungsentschädigung: 2 Jahre/10 Jahre
Verjährungsfrist im Arbeitsrecht
- Arbeitsforderungen (Lohn, Kündigung, Abfindung): 5 Jahre
- Arbeitsunfallentschädigung: 10 Jahre
TCK-Klage Verjährungsfrist
- Je nach Art der Strafe Zwischen 5 und 30 Jahren
- Verschärfte lebenslange Freiheitsstrafe, lebenslange Freiheitsstrafe: 30 Jahre
KVKK
- Einspruch gegen Verwaltungsstrafe: 30 Tage
Verwaltungsgerichtsbarkeit
- Aufhebungsfall: 60 Tage
- Steuerfall: 30 Tage
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