Zoom Bombing ist die Aktivität, ohne Erlaubnis an einer Online-Besprechung teilzunehmen und unangemessene Inhalte zu senden oder zu blockieren.
Typische Angriffe
- Betreten einer Universitätsvorlesung und Anzeigen unangemessener Inhalte
- Blockieren einer Geschäftsbesprechung
- Pornografischer Inhalt während der Kindererziehung
- Weitergabe von Besprechungsinformationen
Verwandt Straftaten
- TCK Art.243 Eindringen in das Informationssystem
- TCK Art.244 Sperrung des Systems
- TCK Art.226 Obszönität (unangemessener Inhalt)
- TCK Art.125 Beleidigung
Haftung des Tagungsorganisators
- Unzureichende Sicherheit (fehlendes Passwort) → teilweise Haftung
- KVKK (Datenleck der Teilnehmer)
- Geldliche Entschädigung für Opfer
Präventivmaßnahmen
- Besprechungspasswort ist obligatorisch
- Wartezimmer aktiv
- Bildschirmfreigabe nur für Gastgeber
- Kontrolle der Teilnehmerliste
- Keine öffentliche Weitergabe des Besprechungslinks
- Ende-zu-Ende-Verschlüsselung
Opfer (Bildungseinrichtung usw.) Rechte
- Strafanzeige
- Vermögensschaden
- Verschlimmerung bei Vorhandensein eines Kindes
- Behördliche Untersuchung (institutionelle Verantwortung)
Oberster Gerichtshof 8. CD
8. CD akzeptiert, dass Online-Meeting-Angriffe „mehr als eine Cyberkriminalität“ sind, die gemeinsam begangen werden und mit schwerer Zustimmung bestraft werden.
Anwalt für Informationsrecht wird empfohlen.