Der Transport eines liegengebliebenen Fahrzeugs am Straßenrand mit einem Abschleppwagen unterliegt den Bestimmungen des Transportvertrags TBK Art. 850 ff..
Abschleppwagenvertrag
- Kann mündlich/schriftlich abgeschlossen werden
- Der Abschleppwagen transportiert das Fahrzeug mit Sorgfaltspflicht
- Im Schadensfall ist der Abschleppwagen dabei Verantwortlich
Serviceverträge
- Verkehrsversicherungspaket „Pannenhilfe“
- Kostenlose Pannenhilfe von Automobilmarken (Neuwagengarantie)
- Unabhängige Pannenhilfe-Mitgliedschaften
Schäden beim Abschleppwagen
- Den Schaden mit dem Abschleppwagen aufzeichnen
- Foto machen
- Schrifliche Benachrichtigung an den Abschleppwagen LKW-Unternehmen (3 Werktage)
- Verbraucherschiedsgericht / Schiedsgericht
Oberster Gerichtshof 11. HD
11. HD akzeptiert, dass das Abschleppunternehmen ein professioneller Spediteur ist und für etwaige Schäden während des Transports direkt verantwortlich ist. Auch bei Vorliegen eines zwingenden Grundes liegt die Beweislast beim Transporteur.
Einspruch gegen Abschleppgebühr
- Stadt-/Überland-Standardtarif
- Verbraucherschlichtungsstelle gegen überhöhte Gebührenforderung
- Es empfiehlt sich, zunächst ein schriftliches Angebot einzuholen
Ein Anwalt für Verkehrsrecht/Verbraucherrecht wird empfohlen.