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Abschlepp-/Pannenhilfedienst und gesetzliche Haftung

23 Nisan 2026 Verkehrsrecht 1 dk okuma 18 görüntülenme

Der Transport eines liegengebliebenen Fahrzeugs am Straßenrand mit einem Abschleppwagen unterliegt den Bestimmungen des Transportvertrags TBK Art. 850 ff..

Abschleppwagenvertrag

  • Kann mündlich/schriftlich abgeschlossen werden
  • Der Abschleppwagen transportiert das Fahrzeug mit Sorgfaltspflicht
  • Im Schadensfall ist der Abschleppwagen dabei Verantwortlich

Serviceverträge

  • Verkehrsversicherungspaket „Pannenhilfe“
  • Kostenlose Pannenhilfe von Automobilmarken (Neuwagengarantie)
  • Unabhängige Pannenhilfe-Mitgliedschaften

Schäden beim Abschleppwagen

  1. Den Schaden mit dem Abschleppwagen aufzeichnen
  2. Foto machen
  3. Schrifliche Benachrichtigung an den Abschleppwagen LKW-Unternehmen (3 Werktage)
  4. Verbraucherschiedsgericht / Schiedsgericht

Oberster Gerichtshof 11. HD

11. HD akzeptiert, dass das Abschleppunternehmen ein professioneller Spediteur ist und für etwaige Schäden während des Transports direkt verantwortlich ist. Auch bei Vorliegen eines zwingenden Grundes liegt die Beweislast beim Transporteur.

Einspruch gegen Abschleppgebühr

  • Stadt-/Überland-Standardtarif
  • Verbraucherschlichtungsstelle gegen überhöhte Gebührenforderung
  • Es empfiehlt sich, zunächst ein schriftliches Angebot einzuholen

Ein Anwalt für Verkehrsrecht/Verbraucherrecht wird empfohlen.

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