Das Gesetz Nr. 6284 sieht umfassende Maßnahmen zum Schutz von Menschen vor, die allen Arten von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt ausgesetzt sind.
Maßnahmen
- Verbot, den Wohnort und Arbeitsplatz nicht zu verlassen
- Verbot, sich dem Opfer zu nähern (Entfernungsbestimmung)
- Verbot der Kommunikation (Telefon, E-Mail, soziale Medien)
- Persönlich Herausgabe von Sachen
- Einschränkung des persönlichen Kontakts mit Kindern
- Waffenabgabe
- Vorsorglicher Unterhalt
Verfahren
- Zivilverwalter (Landeshauptmann/Bezirkshauptmann) kann es sofort
- Familiengericht genehmigt innerhalb von 24 Stunden
- Erste Maßnahme 6 Monate, wenn nötig verlängert
Im Falle eines Verstoßes
Für den Täter, der der Entscheidung nicht nachkommt, Zwangsfreiheitsstrafe von 3 bis 10 Tagen. Mit der Wiederholung nimmt die Zeit zu.
ŞÖNİM (Zentrum f��r Gewaltprävention und -überwachung)
Bietet dem Opfer Unterkunft, psychologische Unterstützung und Rechtsbeistand.
Ein Anwalt für Familienrecht wird empfohlen.