Alkoholmessgerät-Messung im Rahmen des KTK-Artikels 48; Für die Straftat der Gefährdung der Verkehrssicherheit sind Bußgelder, Führerscheinentzug und TCK Artikel 179 ausschlaggebend. Fehlertoleranz und Kalibrierung sind jedoch entscheidende Elemente bei Messungen.
Arten von Alkoholmessgeräten
- Scangerät (Straßenrand): Schnelle Vormessung; Die Beweiskraft ist gering.
- Empfindliches Gerät (Beweisgerät): In einer Gesundheitseinrichtung; Es hat einen hohen Beweiswert.
- Bluttest: Im medizinischen Zentrum; am zuverlässigsten.
Fehlergrenze
- Typische Toleranz: ±0,05 Promille (variiert je nach Gerät).
- Bei fehlender Kalibrierung sinkt die Messzuverlässigkeit.
- Die Auswirkungen von Lebensmitteln/Medikamenten/oralen Bakterien können vorübergehende Fehler verursachen.
- Bei Krankheiten wie Diabetes und GERD kann es zu falsch positiven Ergebnissen kommen.
Recht auf Zweitmessung und Bluttest
- Der Fahrer kann der ersten Messung widersprechen und eine Wiederholungsmessung verlangen .
- Zweite Messung mit einem empfindlichen Gerät in einer Gesundheitseinrichtung.
- Oder Bestätigung durch Bluttest
- Bei Ablehnung wird dies im Protokoll vermerkt.
12. CD des Obersten Gerichtshofs – etablierter Ansatz
12. CD erfordert, dass das Kalibrierungszertifikat des Geräts zur Alkoholmessung in der Akte vorhanden ist, dass der Messbericht ordnungsgemäß erstellt wird und dass der Wunsch des Fahrers nach einer zweiten Messung/Blutuntersuchung berücksichtigt wird; Bei unregelmäßigen Messungen wird das Urteil aufgehoben.
Verwaltungsrechtliche Sanktionen
- 0,50 Promille und mehr: Verwaltungsstrafe + 6 Monate Dokumentenentzug (zuerst).
- Bei der zweiten Wiederholung: Rollback um 2 Jahre.
- In der dritten Iteration: 5-Jahres-Rollback + Schulung zur Verbesserung des Fahrerverhaltens
- Im Falle der Verursachung eines Unfalls gelten zusätzliche Strafen gemäß TCK Artikel 179, Artikel 85, Artikel 89.
Administratives Einspruchsverfahren
- Einspruch gegen die Geldbuße beim Strafgericht des Friedens innerhalb von 30 Tagen.
- Aufhebungsklage wegen Führerscheinaberkennung vor dem Verwaltungsgericht.
- Einspruch gegen das Vollstreckungsverfahren.
Strafrechtliches Berufungsverfahren
- Infragestellung der Rechtmäßigkeit der Alkoholmessung im Fall TCK Artikel 179.
- Anfrage für Kalibrierzertifikat.
- Gutachten (Zuverlässigkeit des Gerätes).
- Zweite Messung – Auswirkung der Ablehnung einer Bluttestanfrage.
Praktische Tipps
Alkoholdateien erfordern technische Einwände. Anwalt für Verkehrs- und Strafrecht empfohlen.