TMK Artikel 166/3: Wenn sich die Ehegatten in allen Fragen einig sind, kann eine einvernehmliche Scheidung herbeigeführt werden. Einzelverhandlungsentscheidung.
Bedingungen
- Ehe für mehr als 1 Jahr
- Gemeinsamer Antrag der Ehegatten
- Einigung vor dem Richter
- Schriftliches Protokoll
Inhalt des Protokolls
- Sorgrecht
- Teilhabeunterhalt (Kind)
- Armutsunterhalt (Ehepartner)
- Eigentumsaufteilung
- Anordnung einer persönlichen Beziehung
- Entschädigung (falls vorhanden)
Prozess
- Erstellung eines Protokolls mit dem Anwalt
- Antrag beim Familiengericht
- Einzelne Anhörung
- Genehmigung des Richters
- Entscheidung (1-3 Monate)
Oberster Gerichtshof 2. HD
2. HD akzeptiert, dass der Richter bei einer einvernehmlichen Scheidung prüfen muss, ob das „Protokoll fair“ ist. und unter Bedingungen ablehnen kann, die nicht im besten Interesse des Kindes sind.
Anwalt für Familienrecht wird empfohlen.