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Einvernehmliche Scheidung (TMK-Artikel 166/3): Protokoll, Bedingungen und Verfahren

9 Nisan 2026 Familienrecht 2 dk okuma 56 görüntülenme Son güncelleme: 8 Mayıs 2026

Die einvernehmliche Scheidung ist eine Art der Scheidung, die gemäß dem türkischen Zivilgesetzbuch Artikel 166/3 in einer einzigen Anhörung abgeschlossen werden kann, wenn sich die Ehegatten über alle Folgen der Scheidung einig sind (Eigentumsaufteilung, Unterhalt, Sorgerecht, Entschädigung).

Rechtliche Bestimmungen

  • Die Ehe muss mindestens 1 Jahr gedauert haben.
  • Ehegatten müssen den Antrag gemeinsam stellen, andernfalls muss der andere den von einem Ehegatten eingereichten Fall annehmen.
  • Beide Ehegatten müssen an der Anhörung persönlich teilnehmen und vor dem Richter ihren Willen kundtun
  • Der Richter kann unter Berücksichtigung der Interessen der Parteien und der Kinder Änderungen im Protokoll empfehlen; Wenn sich die Parteien nicht einigen können, wird die einvernehmliche Klage abgewiesen.

Was sollte das Protokoll zur einvernehmlichen Scheidung beinhalten?

  • Scheidungswille
  • Sorgrecht (wenn es ein gemeinsames Kind gibt): Welcher Ehegatte bleibt bei ihm/ihr, persönliche Beziehungstage, Sommerferienregelung
  • Beteiligungsunterhalt, Verfahren zur Erhöhung der Inflation
  • Armutsunterhalt (falls beantragt)
  • Beträge der materiellen und moralischen Entschädigung (falls gewünscht)
  • Liquidation des Eigentumsregimes: Liquidation des Regimes der Beteiligung am erworbenen Eigentum, der Aufteilung von unbeweglichem/beweglichem Eigentum
  • Hochzeitsschmuck, Haushaltsgegenstände, gemeinsame Bankkonten
  • Gegenseitige Haftungsausschlüsse (falls vorhanden)
  • Ansatz der 2. Zivilkammer des Obersten Gerichtshofs

    Die 2. Zivilkammer des Obersten Berufungsgerichts geht stets davon aus, dass der Richter bei einvernehmlicher Scheidung verpflichtet ist, von Amts wegen das Wohl der Kinder zu überwachen, und dass der Richter Änderungen vorschlagen kann, wenn der im Protokoll festgelegte Kindesunterhalt bei weitem nicht den zwingenden Bedürfnissen des Kindes entspricht.

    Situationen, in denen der Richter dies nicht genehmigt

    • Die für das Kind ermittelte Unterhaltshöhe ist unzureichend
    • Die Sorgerechtsvereinbarung verstößt gegen das Wohl des Kindes
    • Verstehen, dass einer der Ehepartner unter Druck/Zwang steht
    • Das Protokoll ist mehrdeutig oder unvollständig zusammengestellt

    Prozess und Dauer

    Einvernehmliche Scheidungsfälle werden in einer einzigen Anhörung innerhalb von durchschnittlich 1–3 Monaten abgeschlossen, wenn die Vorbereitungen abgeschlossen sind. Die Entscheidung muss nach Bekanntgabe der Entscheidung und Ablauf der Berufungsfrist (15 Tage) endgültig sein; Eine Scheidung wird nicht vor ihrer Vollziehung im Bevölkerungsregister eingetragen.

    Häufige Probleme, die danach aufgetreten sind

    • Abschreibung des Unterhalts gegen Inflation → Anpassungsfall (TMK Art. 176/4)
    • Verhalten im Widerspruch zur Sorgerechtsanordnung → Grund zur Sorgerechtsänderung
    • Die vermögensrechtliche Liquidation bleibt im Protokoll unvollständig → Verpflichtung zur Einreichung einer gesonderten Klage

    Eine fehlerhafte/unvollständige Erstellung des Protokolls kann zu weiteren Klagen führen, die sich über Jahre hinziehen werden. Es liegt in Ihrem Interesse, Ihr Protokoll mit einem fachkundigen Anwalt zu erstellen.

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