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Fahrzeugverkauf: Notarübertragung und Lizenztransaktionen

23 Nisan 2026 Verkehrsrecht 1 dk okuma 84 görüntülenme

KTK-Artikel 20: Der Fahrzeugverkauf erfolgt mit Notarvertrag. Andernfalls gilt der Anmelder als rechtmäßiger Eigentümer und ist für Strafen verantwortlich.

Übertragungsformulare

  • Notarkaufvertrag (traditionell)
  • E-Notar-Übertragung per E-Government (nach 2020)

Was nach der Übertragung zu tun ist

  1. An den Verkehr Meldeamt innerhalb von 1 Monat. Zulassung
  2. Erteilung eines neuen Führerscheins
  3. Die Verkehrsversicherung erfolgt im Namen des Käufers
  4. Der MTV-Zahler wird zum Käufer

Verkaufsrisiken ohne Übertragung

  • Der Zulassungsinhaber ist für die durch das Fahrzeug verursachten Unfälle verantwortlich
  • Verkehrsstrafen gehen an den alten Eigentümer
  • MTV geht an den alten Eigentümer Besitzer
  • Es kann sogar zu einer Freiheitsstrafe kommen (tödlich). Unfall)

Oberster Gerichtshof 19. HD

19. HD betont, dass der „Fremdkaufvertrag“ gegenüber Dritten unwirksam sei und der eigentliche Eigentümer der eingetragene Eigentümer sei. Wie bei Räumungsfällen hängt auch die Haftung im Straßenverkehr von der Lizenz ab.

Praktische Empfehlungen

  • „Ich habe es auf dem Papier verkauft“ reicht nicht aus – ein Notar ist erforderlich
  • Beim Überweisungsdatum sollte der Kilometerstand zum Bericht hinzugefügt werden
  • Transaktion am selben Tag ist mit E-Notar möglich

Ein Anwalt für Verkehrsrecht wird empfohlen.

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