Selbst wenn die Schuld in der Vollstreckungsakte beglichen wird, wird der Pfändungsvermerk auf dem Fahrzeugschein nicht automatisch aufgehoben. Es ist ein Schreiben des Gläubigers oder der Vollstreckungsbehörde erforderlich.
Entfernung des Pfändungsvermerks
- Die Schuld ist vollständig beglichen
- Der Gläubiger/die Vollstreckungsbehörde stellt einen Entfernungsbrief aus
- Einreichung beim Verkehrsamt
- Vermerk wird entfernt
Gläubigerentzugsbescheid Wenn nicht
- Beschlagnahmefreigabefall vor dem Vollstreckungsgericht
- Wenn die Entscheidung getroffen wird, wird die Anmerkung aufgehoben
Oberster Gerichtshof 12. HD
12. HD akzeptiert, dass das Gericht beschließen kann, das Pfandrecht aufzuheben und dem Gläubiger eine Haftung für immateriellen Schaden aufzuerlegen, wenn der Gläubiger mit der Quittung, aus der hervorgeht, dass die Schuld vollständig beglichen wurde, in Verzug ist. Der Käufer sieht es in der Eigentumsurkunde und zögert, es zu übertragen.Praktische Empfehlungen
- Bewahren Sie die Quittung/Quittung auf, wenn Sie die Schulden begleichen
- Holen Sie sich eine Befreiung vom Gläubiger
- Machen Sie eine "Ankündigungsanfrage" bei der Verkehrszweigstelle
Vollstreckungs-/Verkehrsanwalt ist empfohlen.