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Fahrzeuginspektion (TÜVTÜRK) und Einspruch gegen die Ablehnungsentscheidung

23 Nisan 2026 Verkehrsrecht 1 dk okuma 54 görüntülenme

Alle Kraftfahrzeuge werden in regelmäßigen Abständen von TÜVTÜRK überprüft. Es ist notwendig, den Mangel zu beheben.

Inspektionszeitraum

  • Automobil/Transporter: ohne Inspektion in den ersten 3 Jahren, dann alle 2 Jahre
  • Motorrad: 3 Jahre, dann alle 2 Jahre
  • Nutzfahrzeug (Taxi, Kleinbus): jährlich
  • Bus/LKW: jährlich

Inspektionsgegenstände

  • Bremse System
  • Lenkrad, vordere Anordnung
  • Beleuchtung, Signale
  • Reifen
  • Abgasemissionen
  • Scheiben, Spiegel
  • Fahrgestell, Motornummer

Ausschlussarten

  • Leichter Mangel: Vorausgesetzt, dass die Reparatur innerhalb von 1 Monat vergeht
  • Schwerwiegender Mangel:behoben und erneut geprüft
  • Gefährlicher Mangel:sofortiges Verkehrsverbot

Einspruch

  1. Schriftliche Beschwerde an TÜVTÜRK-Generaldirektion
  2. Unabhängiges Gutachten
  3. Klage vor dem Verwaltungsgericht (ungerechtfertigte Ablehnung)

Vorgehensweise des Obersten Gerichtshofs/Staatsrates

Der Staatsrat nimmt an dass TÜVTÜRK-Entscheidungen auf „objektiven technischen Kriterien“ basieren sollten und dass subjektive Bewertungen Gründe für eine Stornierung sind.

Nicht inspiziertes Fahrzeug

  • Verwaltungsstrafe (jeden Monat erhöht)
  • Verkehrsverbot
  • Problem bei der Zahlung von Versicherungsschäden

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