Alle Kraftfahrzeuge werden in regelmäßigen Abständen von TÜVTÜRK überprüft. Es ist notwendig, den Mangel zu beheben.
Inspektionszeitraum
- Automobil/Transporter: ohne Inspektion in den ersten 3 Jahren, dann alle 2 Jahre
- Motorrad: 3 Jahre, dann alle 2 Jahre
- Nutzfahrzeug (Taxi, Kleinbus): jährlich
- Bus/LKW: jährlich
Inspektionsgegenstände
- Bremse System
- Lenkrad, vordere Anordnung
- Beleuchtung, Signale
- Reifen
- Abgasemissionen
- Scheiben, Spiegel
- Fahrgestell, Motornummer
Ausschlussarten
- Leichter Mangel: Vorausgesetzt, dass die Reparatur innerhalb von 1 Monat vergeht
- Schwerwiegender Mangel:behoben und erneut geprüft
- Gefährlicher Mangel:sofortiges Verkehrsverbot
Einspruch
- Schriftliche Beschwerde an TÜVTÜRK-Generaldirektion
- Unabhängiges Gutachten
- Klage vor dem Verwaltungsgericht (ungerechtfertigte Ablehnung)
Vorgehensweise des Obersten Gerichtshofs/Staatsrates
Der Staatsrat nimmt an dass TÜVTÜRK-Entscheidungen auf „objektiven technischen Kriterien“ basieren sollten und dass subjektive Bewertungen Gründe für eine Stornierung sind.
Nicht inspiziertes Fahrzeug
- Verwaltungsstrafe (jeden Monat erhöht)
- Verkehrsverbot
- Problem bei der Zahlung von Versicherungsschäden
Verwalten Sie den Prozess mit einem Anwalt für Verkehrsrecht.