TCK-Artikel 102: Das Verbrechen des sexuellen Übergriffs zählt zu den Verbrechen gegen die körperliche Unversehrtheit und sexuelle Freiheit des Opfers.
Strafen
- Einfacher sexueller Übergriff: 5–10 Jahre Gefängnis
- Einführen eines Organs in den Körper: 12–20 Jahre
- Zwischen Ehepartnern: gleiche Strafe
- Gegen Kinder (Art.103): zusätzliche Verschlimmerung
Beschwerde
- Aufgrund der Beschwerde (einfacher sexueller Übergriff)
- Von Amts wegen verfolgt (qualifiziert)
- Beschwerdefrist 6 Monate
Rechte des Opfers
- Kostenloser Anwalt
- Bezeugung vor Pädagoge/Psychologe
- Einmalige Aussage
- Geschlossene Anhörung
- Verheimlichung der Identität
- Behandlungskosten
- Materielle und moralische Entschädigung
Oberster Gerichtshof 14. CD
14. CD geht davon aus, dass in Akten über sexuelle Übergriffe „die Aussage des Opfers berücksichtigt werden sollte“, aber durch konkrete Beweise/einen Bericht der forensischen Medizin gestützt werden sollte.
Der Anwalt des Straftäters und des Opfers ist ein Muss.