TCK-Artikel 103: Sexueller Missbrauch gegen ein Kind unter 18 Jahren wird schwer bestraft.
Strafen
- Einfacher sexueller Missbrauch: 8–15 Jahre
- Einführen eines Organs in den Körper: 16+ Jahre, bis zur schweren lebenslangen Freiheitsstrafe
- Gegen ein Kind unter 15 Jahren: zusätzlich Erhöhung
- Bedingung: durchschnittlich 2x andere Straftaten
Strafverfolgung
- Von Amts wegen (keine Anzeige erforderlich)
- Die Verjährungsfrist für Straftaten beginnt, nachdem das Kind das Erwachsenenalter erreicht
- Kein Kompromiss
- HAGB eingeschränkt
Rechte von Opfern im Kindesalter
- Erklärung im Beisein eines Pädagoge/Psychologe (einmalig)
- Kinderüberwachungszentrum (ÇİM)
- Freier Anwalt
- Geschlossene Anhörung
- Behandlung und Rehabilitation
Oberster Gerichtshof 14. CD
14. CD geht davon aus, dass der „Erklärung des Opferkindes“ in Kindesmissbrauchsakten besondere Aufmerksamkeit gewidmet werden sollte, diese jedoch durch ein Gutachten untermauert werden sollte.
Straf- und Opferanwalt ist ein Muss.