TCK-Artikel 226 regelt Straftaten im Zusammenhang mit der Produktion, Verbreitung und dem Verkauf obszöner Inhalte. Obszöne Inhalte, an denen Kinder beteiligt sind ist die schwerwiegendste Kategorie.
Allgemeine Obszönität (Art. 226/1-4)
- Diejenigen, die Kindern obszöne Inhalte zeigen/zugreifen: 6 Monate–2 Jahre + Strafstrafe
- Produktion/Verkauf obszöner Produkte: 6 Monate–2 Jahre
- Obszöne Ausstrahlung in Rundfunkanstalten: 1–3 Jahre
Obszönität gegenüber Kindern (Artikel 226/3)
„Jede Person, die Kinder bei der Herstellung von Produkten verwendet, die obszöne Bilder, Schriften oder Worte enthalten, wird mit 5–10 Jahren Haft und einer Geldstrafe bestraft.“
Material, das sexuellen Missbrauch eines Kindes enthält (CSAM)
Besitz, Lagerung, Teilen ist ein Verbrechen:
- Produktion: 5-10 Jahre + Geld
- Teilen/Verkauf: 5-10 Jahre + Geld
- Besitz: 1-5 Jahre + Geld
Zugriffssperre
Gesetz Nr. 5651 gehört zu den Katalogverbrechen. BTK kann den direkten Zugriff sperren.
Internationale Zusammenarbeit
Der aktive Datenaustausch erfolgt mit Institutionen wie NCMEC (USA), Europol und Interpol. IP-Adressen werden weltweit verfolgt.
Strafrechtliche Verantwortlichkeit
Dieses Verbrechen liegt außerhalb des Rahmens der Einigung. Effektive Reue ist sehr begrenzt.
Die Unterstützung eines Strafverteidigers ist unverzichtbar.