Unfälle, die sich in der Schule ereignen, führen zu einer Schul- und Lehrerhaftung.
Arten der Haftung
- Persönliche Haftung des Lehrers (mangelnde Aufsicht)
- Schulleitung (organisatorischer Mangel)
- Staatlich (in öffentlichen Schulen)
- Aufeinanderfolgende
Typische Vorfälle
- Im Sportunterricht Verletzung
- Sturz während der Pause
- Mobbing durch Gleichaltrige
- Unzureichende Sicherheit
- Unfall auf der Reise
Entschädigung
- Behandlungskosten
- Pflegekraft (falls vorhanden)
- Vermögensschaden (Kind + Familie)
- Unterbrechung der Bildung
Regierung Schule
- Verwaltungsgericht
- Fall mit vollständiger Zuständigkeit
- 60-tägiges Verfahren
Privatschule
- Zivilgericht erster Instanz
- Verbrauchergericht in der Eigenschaft als Verbraucher
Vierter Oberster Gerichtshof und 10. Kammer des Staatsrates
4. HD akzeptiert, dass die „Aufsichtsverantwortung“ bei Schulunfällen schwer ist und dass eine umfassende Entschädigung zum Wohle des Kindes gewährt werden sollte.
Anwalt für Bildung und Entschädigung wird empfohlen.