Dark Web erfolgt über Tools wie Tor, auf die über normale Suchmaschinen nicht zugegriffen werden kann. Häufig bei kriminellen Aktivitäten.
Illegale Aktivitäten im Dark Web
- Drogenverkäufe (ähnlich wie Silk Road)
- Waffenhandel
- Gefälschte Dokumente (Reisepass, Führerschein)
- Gestohlene Karteninformationen
- Kinderpornografie (am schwerwiegendsten)
- Hacker-Dienste
- Mordbefehle (meistens). fake)
Strafrechtliche Haftung
- Die Nutzung von Tor ist kein Verbrechen
- Der Zugriff auf/den Kauf illegaler Inhalte ist ein Verbrechen
- Schwere Strafe für Kinderpornografie (TCK Art. 226/3 – 5-10 Jahre)
- Drogen (TCK Art. 188): Schwere Strafen
- Waffenhandel (6136) SK)
Grenzen der Anonymität
- Keine vollständige Anonymität trotz Tor
- Kann in Operationen erkannt werden
- Trace-Tracking in Zahlungen (Krypto)
- Post-/Frachtspuren
- Große Operationen wie Operation Onymous, Bajonett
EGM-Cyberkriminalität
- Dark-Web-Überwachung
- Türkischer Staatsbürger Erkennung
- Internationale Zusammenarbeit (Interpol, Europol)
Oberster Gerichtshof 8. CD
8. CD geht davon aus, dass „Anonymitätsanspruch“ kein Grund für die Reduzierung der im Dark Web begangenen Straftaten ist, sondern im Gegenteil aufgrund der Schwierigkeit der Ermittlungen als Grund zur Verschärfung angesehen werden kann.
Anwalt für Cyberkriminalität ist ein Muss.