TCK Artikel 244: Straftat der Beschädigung des Informationssystems oder der Verhinderung seines Betriebs. DDoS-Angriffe fallen in diesen Rahmen.
Strafen
- Einfach: 1-5 Jahre Gefängnis
- Gegen die Bank/Öffentlichkeit: 3-6 Jahre
- Bei Datenverlust: zusätzliche Erhöhung
Nachweis
- Systemprotokolle
- Erkennung der IP-Adresse
- Berichte des Hosting-Unternehmens
- Internationale Zusammenarbeit (Interpol)
Rechte des Opferunternehmens
- Strafanzeige
- Entschädigung für Arbeitsausfall
- Systemreparaturkosten
- Immaterielle Entschädigung für Imageschäden
Oberster Gerichtshof 8. CD
8. CD akzeptiert, dass DDoS-Angriffe „organisierter/systematischer“ Art auch als Organisationskriminalität betrachtet werden können.
Anwalt für Cyberkriminalität wird empfohlen.