Gesetz Nr. 5947: obligatorische Berufshaftpflichtversicherung für alle Ärzte.
Geltungsbereich
- Entschädigung aufgrund von Berufsfehlern
- Gerichts-/Rechtsanwaltskosten
- Pro Vorfall + Jahreslimit
Limit
- Jährlich aktuell
- Wenn nicht ausreichend, persönlicher Arzt Verantwortlicher der Versicherung
Ausgeschlossene Risiken
- Vorsatz
- Unerlaubter Eingriff
- Rechtswidrige Behandlung
- Bußgelder
Aus Sicht des Patienten
- Eine Entschädigung ist auch bei Insolvenz des Arztes möglich
- Die Versicherung kann verklagt werden direkt
Oberster Gerichtshof 17. HD
17. HD übernimmt in der Berufshaftpflichtversicherung für Ärzte den Grundsatz der "Versichertenauslegung.
Anwalt für Gesundheits- und Versicherungsrecht wird empfohlen.