Führerscheinentzug; Es wird als Verwaltungsstrafe für schwerwiegende Verstöße wie Alkohol, Geschwindigkeitsüberschreitung, Rotlicht, tödlicher Unfall verhängt.
Widerrufsgründe
- Trinken unter Alkoholeinfluss (KTK Art. 48): 6 Monate - 5 Jahre
- Erweiterter Geschwindigkeitsverstoß: 30 Tage - 1 Jahr
- Rotlichtverstoß (5 Mal im Jahr): 30-90 Tage
- Strafpunkt Ablauf (100 Punkte): 2 Monate - 2 Jahre
- Gefährdung der Verkehrssicherheit (TCK-Artikel 179)
Einspruchsverfahren
- Strafgericht des Friedens innerhalb von 15 Tagen ab der Benachrichtigung
- Antrag auf Aussetzung der Vollstreckung ist möglich
- Entscheidung – Berufungsbehörde
- Entscheidung endgültig
Erneute Führerscheinprüfung
Bei Entzug von 5 Jahren oder mehr ist eine Erneute Führerscheinprüfung erforderlich (schriftlich + praktisch).
Schulung zur Entwicklung des Fahrerverhaltens
3. Es ist nach Trunkenheit am Steuer obligatorisch (KTK-Artikel 48/8).
Oberster Gerichtshof 19. CD
19. CD weist darauf hin, dass der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit bei Entscheidungen über den Entzug des Führerscheins berücksichtigt werden sollte und dass die Zeit für Personen genutzt werden kann, die sie aus beruflichen Gründen benötigen.