Der Strommarkt wurde in der Türkei liberalisiert. Verbraucher ab einem bestimmten Schwellenwert können einen Lieferanten auswählen.
Berechtigter Verbraucher
- Verbraucher ab einem bestimmten jährlichen Verbrauchsgrenzwert
- Recht auf Wahl des Lieferanten
- Verhandlungsrecht
- EMRA-aktuelle Schwellenwerte
Tarife
- Regulierter Tarif: EMRA legt fest (Wohnbereich, klein). Arbeitsplatz)
- Kostenloser Tarif: Lieferanten-Verbraucher-Vereinbarung
- Binärer Tarif
- Einzelvertrag
Wechsel des Lieferanten
- Vertrag mit neuem Lieferanten
- Alte Lieferantenbenachrichtigung
- Zählerstand (am Übergangsdatum)
- Begleichung alter Schulden
- Neue Abrechnung
Abonnent Rechte
- Transparenz der Zählerstände
- Widerspruchsrecht gegen die Rechnung
- Ununterbrochener Service
- Versicherungsentschädigung (lange Unterbrechung)
- Schutz personenbezogener Daten
Beschwerden
- Falsche Rechnung
- Zählerfehler
- Sperrung ohne Benachrichtigung
- Übermäßige Tariferhöhung
- Zwangsverkauf von „grüne Energie“
Beschwerdemöglichkeiten
- Schriftlicher Einspruch beim Lieferanten
- EMRA Consumer Complaints System
- Verbraucherschlichtungsausschuss/Gericht
13. Kammer des Staatsrates
13. Das Ministerium erkennt an, dass Stromabonnenten das Recht haben, von den Grundsätzen „Transparenz“ und „Fairness“ zu profitieren, und dass es die unsicheren/variablen Tarife der Anbieter in Frage stellen wird.
Anwalt für Energie- und Verbraucherrecht wird empfohlen.